Pflege

Unsere Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung hilft unseren Pflegekunden, trotz des Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes in ihrem Zuhause zu führen.

Die Finanzierung allen Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist auf verschiedene Kostenträger verteilt. Die wichtigsten Kostenträger sind die zuständigen Pflege- und Krankenkassen sowie Sozialämter.

Die medizinische Behandlungspflege nach SGB V erfolgt auf ärztliche Verordnung und dient zur Sicherung der ärztlichen Behandlung. Die Kosten dafür genehmigt und trägt die Krankenkasse.

Die Kostenübernahme für die Grundpflege erfolgt durch die Pflegeversicherung und ist von dem jeweiligen Pflegegrad abhängig. Der Pflegegrad wird auf Antrag durch einen Gutachter des Medizinischen Diensts der Krankenkassen (MDK) bestimmt. Bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit werden mehrere Aspekte wie körperliche, psychische, kognitive Fähigkeiten sowie Einschränkungen zur Gestaltung des Alltages gewichtet. Übersteigen die Kosten die der Pflegeversicherung, gibt es weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.

Unser Pflegedienst plant für Sie eine nach Ihren Wünschen und kulturellen Bedürfnissen abgestimmte Versorgung und berechnet für Sie ein individuelles Pflegekonzept.

Unsere Leistungen sind in folgenden Bereichen aufgegliedert:

 

zusätzliche Betreuungs- & Entlastungsleistungen

  • Spaziergänge / Ausflüge / Begegnungen mit Freunden
  • Vorlesen / Gespräche / Gesellschaftsspiele
  • Gemeinsames Feiern: Feiertage, Geburtstage
  • Besuchsdienste Zuhause, im Krankenhaus usw
  • Haushaltsführung
  • Alltagsbegleitung
  •  Pflegebegleitung
  • Backen / Malen / Musik hören

medizinische Behandlungspflege

  • Richten / Stellen von ärztlichen verordneten Medikamenten
  • Verabreichen von Medikamenten
  • An-und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen Klasse II
  • Kompressionsverbände
  • Wundversorgung / Verbandswechsel / Dekubitus Behandlung
  • Blutdruckmessung, Blutzuckermessung
  • Injektionen subkutan, intramuskulär /Insulin

Grundpflege

  • Körperpflege:
    • Hilfe beim An- und Auskleiden
    • Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden
    • Hilfe beim Rasieren, Mund- und Zahnpflege
    • Hilfe beim Haut-, Haar-, und Nagelpflege
    • Hilfe beim Darm- und Blasenentleerung
    • Krankenbeobachtungen
  • Ernährung:
    • Mittag kochen
    • Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Mobilität:
    • Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
    • Lagern/ Umlagern/Betten
    • Treppensteigen sowie Begleitung außer Haus
    • Mobilisation: Stehen, Gehen

Verhinderungspflege

  • Entlastung durch Verhinderungspflege
  • Urlaubs- und Krankheitsvertretung
  • stundenweise sonstige Vertretung

hauswirtschaftliche Versorgung

  • Wohnungsreinigung
  • Wäschepflege: Waschen und Bügeln
  • Erledigung von Einkäufen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Anleitung bei Diät und spezielle Wünschen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Pflegekunden, die zu Hause gepflegt werden, können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Diese dient der Unterstützung und Entlastung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags. Dieser Betrag kann eingesetzt werden, um pflegende Angehörige zu entlasten oder stundenweise eine zusätzliche Unterstützung oder ein Freizeitangebot in Anspruch zu nehmen. Das Geld kann jedoch nur von anerkannten Einrichtungen und Diensten abgerechnet werden. Der Anspruch auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen wird mit Abtretungserklärung an den Pflegedienst übertragen, das die Leistungen erbringt. Die monatlichen Beträge können gesammelt und zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden. Es ist möglich, die Restansprüche aus einem Jahr bis zum 30.06. in das darauf folgende Jahr zu übertragen. Danach verfallen die nicht genutzten Ansprüche.

Verhinderungspflege / Pflegevertretung für pflegende Angehörige

  • Entlastung durch Verhinderungspflege
  • Urlaubs- und Krankheitsvertretung
  • stundenweise sonstige Vertretung

Wenn Sie einmal Urlaub brauchen oder aus verschiedenen Gründen nicht die Möglichkeit haben Ihren Angehörigen zu versorgen, übernehmen wir die Pflege von Ihren Angehörigen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens 6 Wochen bis zu einem Gesamtbetrag von 1.612 € je Kalenderjahr. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst ab dem Pflegegrad 2 und erst nach 6 monatigen Pflege in der häuslichen Umgebung. Der Betrag von 1.612 € kann durch noch nicht in Anspruch genommenen der Kurzzeitpflegebetrag bis auf 2.418 € aufgestockt werden. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige werden die Aufwendungen auf den 1,5 fachen Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades beschränkt.
Begutachtung des Pflegebedarfs
Das Ausmaß des Pflegebedarfs wird von Gutachtern des MDK (Medizinscher Dienst der Krankenkassen) oder Sozialamt begutachtet und festgelegt. Das Gutachten des MDK ist die wesentliche Grundlage für die Entscheidung der Pflegekassen. Grundlage der Begutachtungen sind die Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch XI. Die Einstufung wird in fünf „Pflegegrade“ vorgenommen. Für jeden Pflegegrad gibt es in folgenden sechs Bereichen (Module) Richtwerte, an denen sich die Begutachter bei der Bewertung richten:
• Mobilität (z.B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen etc.)
• Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z.B. z.B. örtliche und zeitliche Orientierung etc.)
• Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen (z.B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten)
• Selbstversorgung (z.B. Körperpflege, Ernährung etc. -> hierunter wurde bisher die „Grundpflege“ verstanden)
• Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z.B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung)
• Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (z.B. Gestaltung des Tagesablaufs)
Unsere hochqualifizierten Pflegefachkräfte begleiten Sie bei der MDK Begutachtung.